Der Notfall Kinderzuschlag – die schnelle Hilfe für Eltern während des Coronavirus?

Notfall Kinderzuschlag 2020

Was junge Eltern ab dem 01. April 2020 über den Notfall KiZ wissen müssen

1. Was verbirgt sich hinter dem Notfall-KiZ ?

Der Kinderzuschlag, ist eine Leistung die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Damit hilft der KiZ Familien mit einem kleinen Einkommen, einen gesicherten monatlichen Lebensunterhalt zu erreichen. Ziel des KiZ ist es, zu verhindern, dass junge Eltern auf eine Aufstockung durch Hartz IV (ALG II) angewiesen sind.

Im Moment stellt die Corona Krise jeden vor neue Herausforderungen. Insbesondere Familien haben mit vielen Problemen zu kämpfen. Kita- und Schulschließungen erfordern organisatorische Höchstleistungen von den Familienmitgliedern. Gravierende Verdienstausfälle bzw. Kurzarbeit sorgen für zusätzlichen existenziellen Kummer. 

In dieser schwierigen Zeit muss die Regierung unterstützend handeln. Daher werden im Rahmen des Sozialschutz-Paketes die Eintrittsbarrieren für den Kinderzuschlag gelockert. Das heißt, ab dem 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 werden nicht mehr die letzten 6 Monate vor Antragstellung als Bemessungsgrundlage herangezogen. Ab jetzt zählt nur das Einkommen aus dem letzten Monat vor Beantragung des KiZ. 

Somit haben mehr Familien Chance auf den Kinderzuschlag, weil Sie z.B.:

  • Kurzarbeitergeld erhalten
  • Elterngeld bekommen
  • Elternzeit beantragt haben (unbezahlt)
  • Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen 
  • Selbstständig sind und aktuell keine oder geringe Einnahmen erzielen 

Der Höchstbetrag des KiZ beläuft sich auf maximal 185€ pro Kind und pro Monat. Wobei der Bewilligungszeitraum auf einheitliche 6 Monate festgelegt ist.

Dank dem Online-Antragsservice der Familienkasse, können junge Eltern sich den Weg zur Behörde sparen und den Antrag bequem von zu Hause aus stellen. Hier gehts zum Onlineantrag:  https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start.

2. Wer hat generell Anspruch auf den Kinderzuschlag? 

Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht,…

  • die Kindergeld oder eine vergleichbare ausländische Familienleistung beziehen
  • die ein Mindesteinkommen von wenigstens 900€ brutto (Elternpaare) bzw. 600€ brutto (Alleinerziehende), ohne Wohngeld und Kindergeld haben
  • die kein Arbeitslosengeld II bzw. Leistungen nach dem SGB II / Sozialhilfe beziehen 
  • die mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • deren Kind noch keine 25 Jahre alt und weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist
  • deren Einkommen nicht so hoch ist, dass der KiZ durch die Anrechnung des Einkommens auf 0€ reduziert wird

3. Welche Änderungen müssen Sie ab dem 01. April beachten? 

  • Sie müssen nur das Einkommen vor dem Monat der Antragstellung nachweisen
  • eine Berücksichtigung des Vermögens findet in Ausnahmefällen statt
  • lassen Sie Ihren Anspruch erneut überprüfen, wenn Sie aktuell weniger als 185€ KiZ beziehen
  • beziehen Sie im Moment den Höchstsatz (Bewilligungszeitraum liegt zwischen 01.04. und 30.09.2020) verlängert sich Ihr Bezugszeitraum automatisch um weitere 6 Monate

Unser Tipp: Nutzen Sie unsere Elterngeldberatung! Zusätzlich zum Elterngeld kümmern wir uns auch um den Antrag auf Kinderzuschlag. Hier gehts zur Elterngeldberatung.

Foto: Shutterstock / ESB Professional
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Seit Juni 2019 bereichert Janice das Team der Elterngeldexperten. Neben den täglichen Beratungen kümmert sich Janice um die Inhalte der Webportale und die sozialen Kanäle der Elterngeldexperten. Ihr Fokus liegt auch auf den weiteren Familienleistungen wie Kinderzuschlag, Baukindergeld und Familiengeld.

Kommentare

  1. Priller Doris: April 1, 2020 at 5:15 pm

    Ich habe eine Tochter für die ich kindergeld bekomme und da ich nicht mehr arbeiten kann alg 2 beziehe möchte ich bitte den kindergeld Zuschlag

  2. Mireille Regina Schulze: April 1, 2020 at 5:25 pm

    Finde es so dumm, die alg 2 bekommen haben nichts davon. Lebe mit meinem sohn (11) alleine . Gehe 2 mal die woche sauber mache bzw hartz 4 . Wir können nicht einkaufen wenn gerade mal ware kommt

  3. Ist das echt oder ein Aprilscherz?

  4. Bekomm ich wenn ich elterngeld beziehe auch den kindergeld Zuschlag.
    Mfg Pfeifer

  5. Kathrin Schumann: April 2, 2020 at 10:30 am

    Meine Tochter 18 J wohnt nicht bei mir, sie macht aber ein FSJ und ich bin auf Kurzarbeit. Steht ihr dann der Zuschuss zu?

  6. Hallo wie sieht es mit den Leuten aus die ein minijob haben können die auch kindergeldzuschlag beantragen lg

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