Antrag auf Elternzeit

Ihr Nachwuchs steht an und Sie wollen Ihre Elternzeit rechtmäßig beantragen? Sie wissen nicht genau wie und in welcher Form Sie den Antrag auf Elternzeit stellen müssen? Dann sind Sie hier genau richtig. Unser Ratgeber beinhaltet alle Antworten und eine Vorlage für Ihren Elternzeitantrag.

Elternzeitantrag Muster

Frisch gebackene Mütter und Väter können von Elternzeit profitieren, die bis zu 36 Monate lang andauern kann. Dabei können Sie sich als Mutter und Vater vom Job freistellen lassen und haben auf diese Weise mehr Zeit für den Nachwuchs und die Familie. Um Elternzeit nehmen können, ist es zunächst einmal vorauszusetzen, dass Sie angestellt beschäftigt sind. In diesem Fall muss ein Antrag für die Elternzeit gestellt werden. Worauf Sie dabei achten müssen, welche Besonderheiten es gibt und wie der Antrag für Elternzeit ganz allgemein gestellt werden muss, erfahren Sie im folgenden Text. Damit ist es für Sie kein Problem mehr, Elternzeit zu beantragen und diese wertvolle und wichtige Zeit gemeinsam mit Ihrem Kind zu erleben.

Wann und wo Sie Elternzeit beantragen müssen

Um Elternzeit für sich beanspruchen zu können, müssen Sie diese anmelden beziehungsweise beantragen. Dies geschieht direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Möchten Sie erstmals nach der Geburt Ihres Kindes Elternzeit beantragen, so muss diese mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Dies geschieht schriftlich. Dabei müssen Sie Ihrem Arbeitgeber auch schon mitteilen, wie lange Sie Elternzeit nehmen möchten und wann Sie wieder in den Arbeitsalltag einsteigen. Doch keine Sorge, eine nachträgliche Verlängerung der Elternzeit ist möglich – hierzu müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Verlängerung der Elternzeit beantragen.

Gut zu wissen: Adoptieren Sie ein Kind oder nehmen Sie es in Pflege, haben Sie ebenso Anspruch auf Elternzeit. In diesen Fällen ist die Sieben-Wochen-Frist in aller Regel nicht gültig und auch ein kurzfristiger Elternzeitantrag muss angenommen werden. Dies gilt ebenso, wenn es sich bei Ihrem Kind um eine Frühgeburt handelt.

Wichtige Frist:
Möchten Sie Elternzeit nehmen, müssen Sie diese mit einer Frist von sieben Wochen bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Beantragen Sie die Elternzeit zwischen dem 3. und vollendeten 8. Lebensjahr, beträgt die Frist 13 Wochen. Verpassen Sie diese Fristen ist Ihr Anspruch auf Elternzeit allerdings nicht verloren und Sie müssen auch keinen neuen Antrag stellen. Der Beginn Ihrer Elternzeit verschiebt sich dann einfach nur um die Verspätung. Generell kann der Arbeitgeber sogar gänzlich auf die Frist verzichten.


Antrag auf Elternzeit: So einfach geht es

Beispiel: Elternzeit AntragMöchten Sie als Mutter oder Vater Elternzeit nehmen, müssen Sie diese in schriftlicher Form bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Es genügt dazu ein formlosen Schreiben mit der Angabe, für welchen Zeitraum Sie Ihre Elternzeit beanspruchen werden. Geben Sie dazu am besten das Datum vom ersten und letzten Tag Ihrer Elternzeit an. Ihren Antrag müssen Sie auf einem handschriftlich unterschriebenen Schriftstück übergeben. Es reicht nicht aus, diesen per Fax oder E-Mail zu verschicken! Am besten lassen Sie sich den Eingang direkt vom Arbeitgeber bestätigen oder senden Ihren Antrag als Einschreiben mit Unterschrift.

Der Erstantrag, in den ersten drei Jahren nach der Geburt Ihres Kindes, bedarf keiner Zustimmung durch Ihren Arbeitgeber. Weiterhin genießen Sie nicht nur in der Zeit des Mutterschutzes oder der Schwangerschaft Kündigungsschutz, sondern auch während der Elternzeit. Ihr Kündigungsschutz beginnt acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, also unter Umständen direkt mit der Beantragung. Übrigens: mit unserem Elternzeitrechner können Sie die anzugebende Dauer Ihrer Elternzeit berechnen.

Elternzeit Musterantrag

Sie können ganz einfach auf unseren Musterantrag zurückgreifen. Dieser wurde anwaltlich geprüft und ist daher auf jeden Fall rechtssicher. Die Vorlage steht für Sie als PDF oder auch als Word-Dokument zum kostenlosen Download bereit.
Download: Vorlage Elternzeit Antrag (.pdf)
Download: Vorlage Elternzeit Antrag (.docx)

Elternzeitantrag Generator

Unser Tipp: Sie können den Antrag auch sofort über unseren Generator mit Ihren Daten ausfüllen und anschließend einfach herunterladen. Drucken Sie die Vorlage aus und setzen Sie eine händische Unterschrift darunter. Danach können Sie den Elternzeitantrag direkt bei Ihrem Arbeitgeber abgeben. Durch unseren Musterantrag für die Elternzeit ist es für Sie ganz einfach, einen rechtssicheren und gültigen Antrag zu stellen – Ihrer Elternzeit als Mutter oder auch als Vater steht somit nichts im Wege.

Elternzeit online beantragen

Wichtige Tipps und Hinweise zur Beantragung von Elternzeit

Als Arbeitnehmer haben Sie als Mutter oder Vater mit der Elternzeit einige Optionen, die Sie für sich nutzen können. Verbunden ist das aber nicht nur mit Rechten, sondern eben auch mit Pflichten. Diese sollten Sie kennen, sodass es am Ende mit Ihrem Arbeitgeber nicht zu Streitigkeiten kommt. Dabei sind unter anderem diese Aspekte in jedem Fall von großer Bedeutung:

  • Stellen Sie den Antrag auf Elternzeit immer schriftlich. Mündliche Absprachen haben hierbei keinerlei Gültigkeit. Weiterhin sollten Sie nach Möglichkeit auch auf eine schriftliche Bestätigung Ihres Chefs bestehen, sodass Sie Ihren Elternzeitantrag auch jederzeit nachweisen können.
  • Elternzeit ist an und für sich dazu gedacht, die ersten Lebensjahre des Kindes so intensiv wie möglich erleben zu können. Wenn Sie bis zum dritten Lebensjahr mindestens 12 Monate Elternzeit beanspruchen, können die restlichen Monate dann bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.
  • Lassen Sie sich den Eingang Ihres Antrags bestätigen oder quittieren. So wissen Sie jederzeit, dass Ihr Chef den Antrag auf Elternzeit auch wirklich erhalten hat und können dies bei Bedarf auch nachweisen.
  • Beantragen Sie Ihre Elternzeit deckend zu Ihrem Elterngeld Bezugszeitraum. So vermeiden Sie Elterngeldeinbußen oder gar Einkunftslücken.
Achten Sie beim Elternzeit Beantragen unbedingt auf eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers

Tipp: Achten Sie beim Elternzeit Beantragen auf eine Quittierung Ihres Arbeitgebers


Planung der Elternzeit im Voraus

Ihre Elternzeit muss nicht innerhalb der ersten 3 Lebensjahre Ihres Kindes aufgebraucht werden!

Seit Juli 2015 ist es so, dass Sie mindestens 12 Monate Elternzeit mit dem Erstantrag festlegen müssen. Die restlichen 24 Monate können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Dann müssen Sie allerdings darauf achten, dass Ihr Chef die Elternzeit nicht aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnt. Eine Zustimmung brauchen Sie generell aber nicht.

Beispiel zum Antrag auf Verteilung

Folgendes Beispiel zeigt wie Sie die Elternzeit verteilen können.

Franzi bringt Ihr Neugeborenes am 25.04.2024 zur Welt. Als Mutter möchte Sie die Elternzeit beanspruchen und beantragt dazu Folgendes:

  1. 25.04.2024 bis 24.04.2025
  2. 25.04.2026 bis 24.04.2027
  3. 25.04.2029 bis 24.04.2030

Wichtig ist nur, dass Franzi dabei eine 13-wöchige Frist für den 3. Zeitraum Ihrer Elternzeit beachten muss. Da der Antrag auf Zeitraum 3 nach dem 3. Lebensjahr liegt, kann der Arbeitgeber diesen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.


Elternzeitantrag Generator

Während der Elternzeit weiter arbeiten

Sie haben die Möglichkeit, während der Elternzeit weiterhin arbeiten zu gehen. Bis zu 32 Stunden in der Woche sind kein Problem (gilt für Geburten ab dem 01.09.21). Beachten Sie bitte, dass sich Ihr Erwerbseinkommen während der Teilzeittätigkeit in Elternzeit negativ auf die Höhe des Elterngeldes auswirken kann. Sinnvoll ist hier im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Im Hinblick auf die entsprechende Stundenanzahl und dem damit verbundenen Einkommen.

Fehler, die Sie beim Elternzeitantrag unbedingt vermeiden sollten

Es gibt rund um die Elternzeit einige Fehler, die Sie machen können. Diese können unter Umständen dafür sorgen, dass Sie erst später in Elternzeit gehen können. Diese Fehler sollten Sie daher auf jeden Fall vermeiden:

  1. Elternzeit kann nicht per E-Mail beantragt werden
    Einen Antrag auf Elternzeit müssen Sie schriftlich stellen. Eine eine E-Mail reicht nicht aus. Auch ein Scan der Antragsunterlagen ist nicht ausreichend. Ihrem Arbeitgeber muss der Antrag auf Elternzeit im Original mit Ihrer Unterschrift vorliegen.
  1. Ein Antrag per Fax ist ebenfalls nicht gültig
    Es ist nicht ausreichend, den Antrag für die Elternzeit per Fax zu senden, auch wenn Sie dann direkt einen Empfangsnachweis in der Hand halten. Denn: Beim Fax handelt es sich nicht mehr um das Original. Daher sollten Sie den Elternzeitantrag per Post senden oder ihn persönlich abgeben.
  1. Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Zustellung
    Per Post kommen die meisten Briefe an. Allerdings haben Sie auch dann keinen Nachweis über die Zustellung. Besser ist es also, auf ein Einschreiben zu setzen. Dieses bietet Ihnen einen Nachweis über die Zustellung und dieser kann wichtig sein.
  1. Adressieren Sie den Antrag korrekt
    Ihr Antrag auf Elternzeit muss immer Ihrem direkten Chef zugehen. Das ist mitunter der Geschäftsführer einer GmbH oder eines anderen Unternehmens. Ob es ausreichend ist, den Antrag für Elternzeit in der Personalabteilung abzugeben, kann strittig sein. Besser ist es also, diesen direkt beim Chef abzugeben.
Verlieren Sie kein Elterngeld!

Oft passieren teure Fehler: die Anträge werden falsch ausgefüllt oder die Eltern nutzen Ihre Möglichkeiten einfach nicht optimal. So entgeht vielen Eltern monatlich bares Geld! Unsere Experten erklären Ihnen in einer persönlichen Elterngeldberatung wie Sie Ihr maximales Elterngeld erhalten, optimieren Ihren Anspruch und kümmern sich um die Anträge.

Unser Tipp: Beantragen Sie ein Zwischenzeugnis

Es kann in einigen Fällen ratsam sein, auf ein Zwischenzeugnis zu bestehen, bevor Sie in die Elternzeit gehen. Hierfür muss es ein „berechtigtes Interesse“ geben, ansonsten haben Sie rein rechtlich keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Mit einem Zwischenzeugnis stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie sich während der Elternzeit beruflich neu orientieren oder beispielsweise auch Ihr bisheriger Chef in Rente geht. Gleiches gilt auch, wenn Ihr bisheriges Unternehmen möglicherweise insolvent ist und somit nicht mehr existiert. Vor dem Wechsel in die Elternzeit kann ein Zwischenzeugnis daher eine gute Idee sein.

Fazit

Elternzeit beantragen erfolgt formlos und schriftlich. Der Antrag muss 7 Wochen vor der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Achten Sie bei der Abgabe auf die Nachweisbarkeit. Verschicken Sie den Antrag unbedingt per Einschreiben oder übergeben Sie ihn persönlich.

Foto: Syda Productions / Shutterstock