Elterngeldrechner

Mit unserem Elterngeldrechner haben Sie die Möglichkeit, sich das Ihnen zustehende Elterngeld berechnen zu lassen. Es genügen wenige Angaben und nur ein paar Klicks. Unser Rechner ermittelt Ihren möglichen Elterngeldbezug und berücksichtigt dabei Ihr persönliches Einkommen und Ihre Familienverhältnisse.

Elterngeldrechner

Um Ihr eigenes Elterngeld zu berechnen, geben Sie alle erforderlichen Daten ein. Dazu zählt, wer Elterngeld beantragt (Mutter, Vater, beide Elternteile) und auch, ob weitere Kinder (mit Alter) im Haushalt leben. Ebenso müssen Sie Mehrlingsgeburten angeben, die für einen Bonus sorgen. Ihr monatliches Einkommen (aus dem Jahr/die letzten 12 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz) ist zur Berechnung des Elterngeldes ebenfalls erforderlich. Wird Ihr Kind beispielsweise im Mai 2024 geboren, ist das Einkommen beim Vater der letzten 12 Monate vor Geburt – also Mai 2023 bis April 2024 relevant. Bei der Mutter spielen die 12 Gehaltsnachweise vor dem Beginn des Mutterschutzes eine Rolle.

Seit dem Jahr 2013 wird dazu das laufende Bruttoeinkommen (abzüglich aller Steuern und Sozialabgaben) als Grundlage genommen.

Im Anschluss ermittelt unser Elterngeldrechner das Ihnen monatlich zustehende Elterngeld. Entscheiden Sie sich für das Elterngeld Plus, kann Ihr Bezugszeitraum verdoppelt werden. Der Ihnen monatlich zustehende Betrag wird dann allerdings halbiert. 

Verlieren Sie kein Elterngeld!

Oft passieren teure Fehler: die Anträge werden falsch ausgefüllt oder die Eltern nutzen Ihre Möglichkeiten einfach nicht optimal. So entgeht vielen Eltern monatlich bares Geld! Unsere Experten erklären Ihnen in einer persönlichen Elterngeldberatung wie Sie Ihr maximales Elterngeld erhalten, optimieren Ihren Anspruch und kümmern sich um die Anträge.

Elterngeld berechnen – die Grundlagen

Das Elterngeld beträgt monatlich zwischen 300 und 1.800 Euro. Beim Elterngeld Plus werden monatlich zwischen 150 bis 900 Euro ausgezahlt, dafür verdoppelt sich der Bezugszeitraum. Wie viel Elterngeld den Eltern eines Kindes dabei zusteht, hängt vom Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt ab. Zwischen 65 und 67 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens (abzüglich Steuern & Sozialabgaben) werden regulär als Elterngeld gezahlt. Bei Geringverdienern kann dieser Satz allerdings auch bei bis zu 100 Prozent liegen.

Bonus für Geschwister und Mehrlingseltern

Für Mehrlinge und Geschwister gibt es einen Bonus

Mehrlinge und Geschwister sorgen für einen Bonus.

Eltern, die neben dem Neugeborenen auch noch weitere Kinder haben, können unter Umständen von einem Geschwisterbonus profitieren. Lebt beispielsweise ein weiteres Kind unter drei Jahren in Ihrem Haushalt, wird bis zu dessen drittem Geburtstag ein Bonus von zehn Prozent auf Ihr Elterngeld gewährt. Bei einem geringen monatlichen Elterngeld, zum Beispiel beim Sockelbetrag von 300 Euro, liegt der Geschwisterbonus jedoch mindestens bei 75 Euro monatlich.

Ob Ihnen der Geschwisterbonus zusteht, hängt vom Alter und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder ab. Bei zwei Kindern sollte das Geschwisterkind nicht älter als drei Jahre sein, oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren in Ihrem Haushalt leben.

Sollten Sie zu den Mehrlingseltern zählen, erhalten Sie zudem einen Bonus, der bei 300 Euro je zusätzlichem Kind liegt. Wenn Sie zum Beispiel Drillinge geboren haben, erhalten Sie zusätzlich zum regulären Elterngeld also einen Bonus in Höhe von 600 Euro monatlich.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Im Allgemeinen haben Eltern Anspruch auf Elterngeld, die Elternzeit nehmen und das Kind in dieser Zeit eigenständig betreuen. Elterngeld wird aber auch an folgende Personen gezahlt, wenn diese das Sorgerecht für ein Kind haben:

  • Adoptiveltern
  • Großeltern
  • Tante und Onkel

Weiterhin besteht der Anspruch nur, wenn der betreffende Elternteil in Elternzeit weniger als 32 Wochenstunden arbeitet. Wenn Sie in der Elternzeit arbeiten, kann sich der Anspruch auf Elterngeld zudem reduzieren.

Alleinerziehende, die im Jahr vor der Geburt mehr als 250.000 Euro verdient haben, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Das gilt auch für Elternpaare, die gemeinsam mehr als 300.000 Euro verdient haben.

Wie hoch ist das monatliche Elterngeld und wie lange wird es gezahlt?

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Der reguläre Zeitraum, in dem Elterngeld bezogen werden kann, beträgt 12 Lebensmonate des Kindes. Ein Lebensmonat gilt jeweils ab dem Tag der Geburt bis zum Vortag im drauffolgenden Monat. Beispielsweise wird ein Kind am 05. November geboren, gilt als erster Lebensmonat der Zeitraum vom 05. November bis zum 04. Dezember. Nehmen die Eltern die Partnermonate in Anspruch, verlängert sich die Dauer des Bezugs von Elterngeld auf insgesamt 14 Monate. Auch Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Elterngeld von insgesamt 14 Monaten.

Wählen Sie das Elterngeld Plus, verdoppelt sich Ihr Bezugszeitraum entsprechend. So kann der Elternteil, der Elterngeld bezieht, im Antrag festlegen, ob der Bezugszeitraum von 12 auf 24 Monate ausgedehnt wird. Dann wird das Elterngeld für die Dauer des Bezugszeitraums halbiert. Bekommt eine vorher nicht erwerbstätige Mutter beispielsweise den Sockelbetrag von 300 Euro, werden bei einem Bezugszeitraum von 24 Monaten jeweils nur 150 Euro monatlich ausgezahlt. Am besten passen Sie Ihre Elternzeit dem geplanten Elterngeldbezugszeitraum an, um Einkommenslücken clever zu umgehen.

Der Bezug von Mutterschaftsgeld oder anderweitigen Ersatzleistungen in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes wird auf das Elterngeld angerechnet. Je nach Höhe des Mutterschaftsgeldes fällt somit die Zahlung des Elterngeldes für die ersten beiden Monate ganz weg oder es wird nur ein verminderter Betrag ausgezahlt. Das volle Elterngeld wird im Anschluss an die ersten 8 Wochen nur noch für 10 weitere Monate ausgezahlt. Diese 10 Basis-Monate könnten noch in 20 Elterngeld-Plus-Monate umgewandelt werden. In diesem Fall ist eine Laufzeit von 24 Monaten nicht möglich.

Es ist am vorteilhaftesten, wenn sich immer nur ein Elternteil im Elterngeld-Bezug befindet. Das wäre in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes der Fall. In dieser Zeit bezieht die Mutter noch Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres vollen Gehaltes. Die Partnermonate können natürlich auch anderweitig genommen werden, sofern dies innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes geschieht.

 

Wie viel Elterngeld wird gezahlt?

Das Elterngeld beträgt in der Regel  65 bis 67 Prozent des bisherigen Einkommens, welches der Antragsteller in den letzten 12 Monaten vor der Geburt erzielt hat. Mindestens werden 300 Euro Elterngeld gezahlt. Die Obergrenze liegt bei 1.800 Euro pro Lebensmonat. Auch wenn kein Einkommen vorhanden war, gibt es den Mindestsatz von 300 Euro. Das Einkommen von dem anderen Elternteil spielt dabei keine Rolle. Liegt das Netto-Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden 67% veranschlagt. 

Sind zwischen 1.200 und 1.240 Euro verdient wurden, werden ca. 66% herangezogen und bei einem durchschnittlichen Einkommen von über 1.240 Euro netto sind es 65% – bis die Obergrenze von maximal 1.800 Euro erreicht ist. 

Grundsätzlich spielen für die Berechnung des Elterngeldes die letzten 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz eine Rolle. Von dem Durchschnittseinkommen werden pauschal Steuern, Sozialabgaben und die Werbungskosten abgeführt. Das Ergebnis ist das sog. Elterngeldnetto von dem der Elterngeld-Anspruch prozentual ermittelt wird. 

Durch diese vereinfachte bzw. vereinheitlichte Berechnung wird die Verwaltung entlastet und Elterngeldanträge somit schneller bearbeitet werden.

Bonus für Geringverdiener

Geringverdiener erhalten bei der Berechnung des Elterngeldes eine höhere Ersatzrate als die 67%. Voraussetzung ist ein Einkommen von unter 1.000 Euro netto pro Monat. 

In einem solchen Fall wird der monatliche Prozentsatz in kleinen Schritten angehoben. Berechnet werden 1 Prozentpunkt pro 20 Euro monatlicher Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen und der Geringverdienergrenze

Zum Beispiel: 

Ein Elternteil, der vor der Geburt des Kindes ein Einkommen von 800 Euro erzielt hat, liegt 200 Euro unter der Geringverdienergrenze. Werden hieraus die Prozentpunkte berechnet, ergibt sich ein Aufschlag von 10 Prozent auf den monatlichen Prozentsatz. Der Elternteil erhält nicht Elterngeld in Höhe von 67 Prozent des bisherigen Einkommens, sondern es werden 77 Prozent aus dem bisherigen Einkommen berechnet. Dies wird auch als Geringverdienerbonus bezeichnet.

Liegt der Verdienst bei 300 Euro oder weniger gibt es nur den Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld. 

Hatte die Mutter schwangerschaftsbedingte Verdienstausfälle zu verzeichnen, werden diese Zeiträume für die Berechnung des Elterngeldes nicht herangezogen.

Elterngeldberechnung für Selbstständige

Auch Selbständige haben ein Anrecht auf den Bezug von Elterngeld. Der Anspruch beträgt 65 – 67 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Gewinns aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Von dem Gewinn werden die zu entrichteten Steuern sowie evtl. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen.

Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes. Liegt der aktuelle Steuerbescheid noch nicht vor, hat der Antragsteller die Möglichkeit, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Gewinnermittlung nach dem §4 abs. 3 EStG mit dem voraussichtlichen Gewinn vorzulegen. 

Hinweis: Sobald der Steuerbescheid aus dem Bemessungszeitraum eingeht, muss dieser an die Elterngeldstelle weitergeleitet werden. Abweichungen beim zu versteuernden Gewinn können für eine Nachberechnung des Elterngeldanspruchs sorgen. 

Wie bei den Angestellten kann der Bemessungszeitraum von Selbstständigen um ein volles Kalenderjahr verschoben werden, sofern schwangerschaftsbedingte Verdienstausfälle vorlagen. 

Eltern, die Elterngeld beziehen, dürfen während des Bezugszeitraumes einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Die Stundenzahl pro Woche darf nicht mehr als 32 betragen. Der durch die Teilzeitbeschäftigung erzielte Gewinn im Bezugszeitraum wird auf das Elterngeld angerechnet. Es wird dann ein reduziertes Elterngeld gezahlt.

Hier finden Sie einen weiteren Elterngeldrechner:

Einen weiteren und ausführlichen Elterngeldrechner finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senorien, Frauen und Jugend: familien-wegweiser.de.

Nähere Erläuterungen zur Höhe und Berechnung des Elterngeldes enthält die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie kann entweder im PDF-Format heruntergeladen oder als Druckversion kostenlos bestellt werden. (http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=89272.html).

Ändern sich die Lebensumstände während des Bezugs von Elterngeld (zum Beispiel Aufnahme einer Teilzeittätigkeit, Gehaltsänderungen, Erhöhung der Wochenstunden o.ä) müssen diese Änderungen der Elterngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden. Durch die Veränderung kann es zu einer Neuberechnung des Elterngeldes kommen. Wird dieser Mitteilungspflicht nicht nachgekommen, müssen Eltern das zu viel gezahlte Elterngeld zurückzahlen. Darüber hinaus kann ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro festgesetzt werden. Ein strafrechtliches Verfahren ist nicht auszuschließen.