Elterngeldantrag - beantragen Sie Ihr Elterngeld richtig

Elterngeldantrag Vorlage zum Ausfüllen
Der Elterngeldantrag ist für den Erhalt von Elterngeld in jedem Fall erforderlich. Elterngeld steht zwar grundsätzlich allen frisch gebackenen Mamas und Papas zu, dennoch muss man dabei einige Bedingungen erfüllen und beachten.

Wir informieren Sie, wie, wo und wann Sie das Elterngeld beantragen müssen, und was es mit dem neuen, teilweise einheitlichen Elterngeldantrag ab Januar 2023 auf sich hat. Mit diesem Ratgeber sind Sie bestens informiert, sodass nach Ihrem Antrag das Elterngeld auch gezahlt wird.

So funktioniert der Antrag auf Elterngeld – Änderungen im Januar 2023!

Der Elterngeldantrag wird nach der Geburt in schriftlicher Form gestellt. Bis 2022 gab es hierfür in allen Bundesländern entsprechend unterschiedliche Formulare und Vordrucke. Der Elterngeldantrag für Berlin kann somit Unterschiede zum Elterngeldantrag in Hessen haben. Seit dem 01.01.2023 nutzen einige Bundesländer einen einheitlichen Elterngeldantrag. 

Seit dem 01.01.2023 gibt es einen teilweise bundeseinheitlichen Elterngeldantrag. Darauf haben sich die Bundesländer gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geeinigt, um Bürokratie zu reduzieren. Die einzelnen Anträge der Bundesländer fallen damit teilweise weg. Das gilt für folgende Bundesländer:
– Brandenburg
– Bremen
– Hamburg
– Mecklenburg-Vorpommern
– Niedersachsen
– Sachsen
– Sachsen-Anhalt
– Schleswig-Holstein
– Thüringen

Eltern sollten hierbei auf jeden Fall darauf achten, den richtigen Elterngeldantrag zu verwenden – andernfalls kann dies bei der Beantragung, Bearbeitung und Bewilligung vom Elterngeld zu Problemen und Verzögerungen führen. Bei uns stehen die Vordrucke zum Elterngeld Beantragen als Download und zum Ausdrucken bereit, sie können aber auch bei der jeweiligen Elterngeldstelle abgeholt oder angefordert werden.

Um Elterngeld zu erhalten, muss von jedem Elternteil der Elterngeldantrag gestellt werden. Beide Elternteile müssen den Antrag auf Elterngeld unterschreiben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus. In jedem Fall müssen im Vordruck zahlreiche Angaben gemacht werden.

Neben der eigenen Adresse und den Kontaktdaten bezieht sich dies auch auf die Beziehung zum Kind (auch Adoptiveltern können Elterngeld beziehen!). Weiterhin muss das eigene Einkommen vor der Geburt des Kindes offengelegt werden. In aller Regel fordern die Elterngeldstellen zur endgültigen Bearbeitung auch entsprechende Einkommensnachweise, zum Beispiel in Form von Gehaltsabrechnungen, mit denen Mutter oder Vater ihre Einkommenshöhe belegen müssen. Damit der Antrag möglichst schnell bearbeitet werden kann, empfiehlt es sich, die Nachweise gleich bei Antragstellung einzureichen.

Wann muss man den Elterngeldantrag 2023 stellen?

Eine Vorbereitung des Antrags auf Elterngeld ist aufgrund einer schnelleren Abwicklung sehr zu empfehlen. Beantragt werden kann das Elterngeld erst nach der Geburt des Kindes, wird aber rückwirkend für maximal drei Monate gezahlt.

Wer den Antrag vorher weitgehend ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen herausgesucht hat, braucht nach der Geburt nur noch die Daten des Kindes eintragen und eine Geburtsurkunde beizufügen. Der Nachweis über das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse wird übrigens auch erst nach Vorlage der Geburtsurkunde erstellt.

An dieser Stelle sollten Sie beachten, dass einige Elterngeldstellen seit dem 01.01.2023 den neuen, teilweise einheitlichen Elterngeldantrag fordern. Wenn Sie Ihren Elterngeldantrag noch im vergangenen Jahr mit vorbereitet haben, müssen Sie möglicherweise, je nach Bundesland, das neue Formular ausfüllen oder Sie nutzen den Antragsservice unserer Elterngeldberatung.

Wo wird der Elterngeldantrag gestellt?

Für die Auszahlung des Elterngeldes ist der Bund verantwortlich. Je nach Bundesland können jedoch unterschiedliche Stellen mit der Abwicklung der Anträge und der Auszahlung des Elterngeldes betraut sein. In den meisten Fällen sind das die Landkreise oder Städte.

Manchmal werden die Elterngeldstellen auf bestimmte Behörden oder auf die Kommunen verlagert. Welche Elterngeldstellen für die jeweiligen Bundesländer zuständig sind, können Eltern unter anderem auf dieser Seite erfahren: Elterngeldstellen der Bundesländer. Die Antragsformulare der einzelnen Bundesländer stellen wir nachfolgend zur Verfügung. Diese können Sie bereits vor der Geburt ausdrucken und bis auf wenige Daten vorbereiten. Sie sollten allerdings bei Ihren Vorbereitungen an den neuen Elterngeldantrag ab Januar 2023 denken. Dieses Formular ist ab dem 01.01.2023 für einige Bundesländer einheitlich.

Neuer Elterngeldantrag seit dem 01.01.2023 (PDF)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt der in der Bundesrepublik teilweise einheitliche Elterngeldantrag. Damit werden einige individuelle Anträge der Bundesländer ungültig.

Mit dem neuen Formular soll Bürokratie reduziert und Arbeitsprozesse in den Elterngeldstellen beschleunigt werden. Durch die erhebliche Veränderung der Antragsformulare sollen Eltern in Deutschland zukünftig schneller und unkomplizierter Elterngeld beantragen können – allerdings nur in einigen Bundesländern.

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Elterngeldantrag der einzelnen Bundesländer

Die Formulare für den Elterngeldantrag kann man hier entsprechend dem eigenen Bundesland herunterladen:

Wählen Sie Ihr Bundesland:

Welche Unterlagen werden zum Elterngeld Beantragen benötigt?

Der Antrag kann entweder persönlich abgegeben oder per Post verschickt werden. Eine Versendung per Fax oder E-Mail wird hingegen nicht akzeptiert. Damit der Elterngeldantrag möglichst rasch bearbeitet werden und die Zahlungen schnell erfolgen können, müssen einige Unterlagen eingereicht werden. Das erspart unnötiges Nachfragen durch die Behörde und Verzögerungen bei der Abwicklung.

Dabei sind nicht nur die vollständig ausgefüllten Antragsdokumente einzureichen, auch darüber hinaus müssen Eltern einige Unterlagen bereitstellen:

  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder, für die Elterngeld beantragt wird (hierfür gibt es eine eigene Geburtsurkunde mit entsprechendem Vermerk, sie muss im Original eingereicht werden)
  • Kopien amtlicher und gültiger Ausweise der Eltern
  • Aktuelle Nachweise über das Einkommen für die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes (Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide, Einnahme-Überschuss-Rechnungen, Bilanzen, Bescheide über Arbeitslosengeld)
  • Selbstständige reichen den Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt ein
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit
  • Nachweise über die Höhe des ausgezahlten Mutterschaftsgeldes (wird von der Krankenkasse ausgestellt)
  • Bestätigung über eventuelle Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld (bei angestellten Arbeitnehmern)
  • ggf. der Elterngeld Plus Antrag

Sofern der Antragsteller beabsichtigt, während des Bezugszeitraumes einer Beschäftigung nachzugehen, sind hierüber genauere Angaben zu machen. Dazu gehören Angaben über die voraussichtliche Anzahl der Wochenstunden sowie das hieraus zu erwartende Gehalt. Arbeitnehmer können sich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen, Selbstständige müssen eine Eigenerklärung abgeben, in der der zu erwartende monatliche Gewinn geschätzt werden muss.

Wie lange dauert die Bearbeitung nach dem Antrag auf Elterngeld?

Das hängt von der jeweiligen Elterngeldstelle ab, welche den Antrag bearbeitet. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass Sie alle Unterlagen vollständig und korrekt einreichen. Wer den Antrag vor der Geburt weitgehend ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen herausgesucht hat, braucht nach der Geburt nur noch die Daten des Kindes eintragen und eine Geburtsurkunde beifügen. Die Bearbeitung des Antrags geht dann wesentlich zügiger vonstatten. Der Elterngeldbescheid ergeht laut eigenen Angaben der Elterngeldstellen nach dem Antrag in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen bei Ihnen ein. In der Praxis dauert die Bearbeitung allerdings eher zwischen vier und acht Wochen.

Die Belege sollte man nach Möglichkeit direkt mitsenden, wenn der Antrag verschickt oder abgegeben wird. So spart man sich Rückfragen und der Elterngeldantrag kann in vielen Fällen schneller bearbeitet werden. Dennoch sollten Mütter und Väter mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit rechnen, ehe das Elterngeld dann auch tatsächlich gezahlt wird. 

Die Belege sollte man nach Möglichkeit direkt mitsenden, wenn der Antrag verschickt oder abgegeben wird. So spart man sich Rückfragen und der Elterngeldantrag kann in vielen Fällen schneller bearbeitet werden. Dennoch sollten Mütter und Väter mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit rechnen, ehe das Elterngeld dann auch tatsächlich gezahlt wird.

Elterngeld für mehr als zwölf Monate beantragen

Möchte man das Elterngeld für mehr als zwölf Monate beantragen, gibt es hierfür zwei Möglichkeiten. Eine Option stellt das Elterngeld Plus da, bei dem die Bezugsdauer bei halbierter Auszahlung verdoppelt wird. Das Elterngeld Plus bietet die Möglichkeit, früher wieder in den Beruf einzusteigen. Wer wieder in Teilzeit arbeiten möchte, kann davon also profitieren.

Ein Beispiel:

Statt zwölf Monate lang den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld zu erhalten, bezieht man dann für 24 Monate ein Elterngeld in Höhe von 150 Euro.

Das Elterngeld kann alternativ auch für 14 Monate beantragt werden. Ein Elternteil nimmt dafür zwölf Monate Elternzeit, der zweite Elternteil weitere zwei Monate. Somit wird das Elterngeld für volle 14 Monate gezahlt.

Beim Elterngeld Plus gibt es auch noch die Möglichkeit, einen Partnerschaftsbonus zu beanspruchen. Wenn beide Elternteile in vier aufeinanderfolgenden Monaten 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten, kann das Elterngeld Plus für vier weitere Monate zusätzlich gezahlt werden.

Elterngeld und Elternzeit

Wer Elterngeld beantragen möchte, muss in aller Regel auch die Elternzeit beantragen. Immerhin hat nur Anspruch auf Elterngeld, wer:

  • Sein Kind nach der Geburt selber betreut
  • Weniger als 32 Wochenstunden arbeitet
  • Mit den Kindern den Haushalt teilt
  • In Deutschland ansässig ist

Der Anspruch auf Elterngeld erlischt zudem bei Paaren, die im Jahr vor der Geburt zusammen über 300.000 Euro verdient haben. In diesem Fall wird kein Elterngeld ausgezahlt.

Um Elternzeit beantragen zu können, muss man das beim Arbeitgeber mindestens sieben Wochen im Voraus bekanntgeben. Für Mütter heißt dies, dass die Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss. Die Elternzeit beginnt nämlich erst nach den acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Väter müssen ihre Elternzeit in jedem Fall sieben Wochen vor Beginn dieser mitteilen – für sie gilt kein Mutterschutz.