Elternzeit als Vater

Elternzeit Vater

Foto: halfpoint/Shutterstock

Immer öfter nehmen Väter Elternzeit und unterstützen auf diese Weise vor allem in den ersten Monaten die Frau zuhause – mit dem Baby, weiteren Kindern und dem Haushalt. Die finanzielle Absicherung stellt in vielen Fällen das Elterngeld sicher, das Mütter und Väter beantragen können. Dennoch gibt es rund um die Elternzeit für Väter immer noch einige Dinge, die viele Menschen nicht wissen. Somit kann der nachfolgende Text wichtige Informationen liefern und die Planung der Elternzeit für Väter deutlich erleichtern.


Neben den Müttern haben in Deutschland auch die Väter die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes in Elternzeit zu gehen. Von den insgesamt 36 Monaten Elternzeit, die jungen Eltern zusteht, kann auch der Vater einige Monate (oder auf Wunsch auch die gesamte Zeit) Elternzeit nehmen und sich in diesem Zeitraum von der Arbeit freistellen lassen. Mitunter ist es dabei auch möglich, gemeinsame Elternzeit zu nehmen, sodass beide Elternteile beim Nachwuchs zuhause bleiben und sich um dessen Betreuung kümmern. Wichtig ist dabei in jedem Fall, dass Sie als Eltern miteinander sprechen, was für Erwartungen Sie an die Elternzeit haben und wie Sie diese gemeinsam nutzen möchten. Viele Eltern reisen beispielsweise in den ersten Monaten als Familie und verbringen auf diese Weise viel Zeit mit dem Kind.

Wie kann man als Vater Elternzeit nehmen?

Vätern steht genauso Elternzeit zu, wie es bei Müttern der Fall ist. Somit reicht es aus, die gewünschte Elternzeit einfach beim Arbeitgeber zu beantragen. Hierzu wird eine Sieben-Wochen-Frist gültig, mit der die Elternzeit im Voraus angemeldet werden muss. Innerhalb der Elternzeit und in der Phase davor genießen Sie als Vater zudem Kündigungsschutz, sodass Sie im Anschluss an die Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen können. Eine Mustervorlage für den Elternzeitantrag finden Sie bei uns und können auf diese Weise einfach und komfortabel Ihre Elternzeit als Vater anmelden.

Aufgepasst:

Möchten Sie Ihre Elternzeit in mehrere Abschnitte teilen – bis zu drei Abschnitte sind seit Juli 2015 möglich -, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber möglichst frühzeitig mitteilen. Für weitere Anträge auf Elternzeit nach der ersten Phase bedarf es ansonsten einer früheren Ankündigung. Mindestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese angemeldet werden. Und: Ihr Arbeitgeber kann diese unter gewissen Umständen auch ablehnen – diese Gründe müssen allerdings wirklich triftig sein und beispielsweise im Bezug zum Arbeitspensum und einer dünnen Personaldecke stehen.

Das Beantragen von Elternzeit für Väter ist insgesamt einfach möglich und erfordert von Ihnen einfach nur eine schriftliche Anmeldung – dabei sind der gewünschte Zeitraum und auch die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu nennen.

Elternzeit gemeinsam nutzen – vorherige Planung ist wichtig!

Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, die Elternzeit auch gemeinsam zu nehmen. Das bedeutet, dass Sie als Vater beispielsweise in den ersten acht Wochen nach der Geburt Elternzeit nehmen können, wenn die Mutter des Kindes noch im Mutterschutz ist. Auf diese Weise ist es möglich, die ersten Lebenswochen des Kindes gemeinsam zu verbringen. Dennoch sollten Sie im Vorfeld genau planen und in der Familie besprechen, was Sie von der Elternzeit erwarten. Möchte der eine Elternteil gerne reisen, der andere die Zeit zuhause verbringen, könnte dies zu Ärger führen.

Im besten Fall planen Sie die Elternzeit somit im Vorfeld gemeinsam und vereinbaren, wer wie viele der 36 Monate Elternzeit in Anspruch nimmt. Ebenso können Sie abstimmen, welche Aufgaben der jeweilige Elternteil übernimmt, wenn beide in Elternzeit und zuhause sind. Auch feste Zeiten können dabei helfen, die Situation möglichst entspannt zu gestalten. So können Sie sich als Elternpaar ergänzen und fokussieren sich in gleichen Teilen auf die gemeinsame Zeit mit Ihrem Kind.

Eltern sollten gemeinsame Elternzeit als Chance sehen

Nehmen Sie als Vater Elternzeit, haben Sie die Möglichkeit, Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen und Ihre Partnerin zu unterstützen. Das kann für Sie als Vater eine Umstellung bedeuten, da Sie im Haushalt vielleicht mehr Verantwortung übernehmen müssen. Gleichermaßen kann die Elternzeit aber auch eine Chance für Sie sein: Sie lernen neue Bereiche im Alltag kennen, verbringen mehr Zeit mit Ihrer Familie und können somit wertvolle Erfahrungen sammeln. Zudem sehen Väter, die Elternzeit nehmen, Ihre Kinder intensiver aufwachsen und haben in vielen Fällen eine engere Bindung zum Nachwuchs.

Viele Arbeitgeber sind inzwischen nicht ausschließlich auf Mütter eingestellt, die Elternzeit nehmen, sondern ermöglichen auch Vätern diesen Weg in der Lebensgestaltung. Als Vater können Sie dazu das Gespräch mit Ihrem Chef suchen – und so die Möglichkeiten und Bedingungen erörtern. Konkret gilt: Sie haben einen Anspruch auf Elternzeit und brauchen keine Zustimmung durch Ihren Arbeitgeber. Im Anschluss an die Elternzeit steht Ihnen dann ein gleichwertiger Arbeitsplatz im Unternehmen zu, sodass sich für Sie keine großartige Veränderung ergibt.

Die ZEIT Online berichtet am 27.05.2013, dass nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mehr als ein Viertel aller Väter mittlerweile in Väterzeit gehen, diese jedoch meist nur die zwei Vätermonate. Lediglich knapp sieben Prozent aller Väter gehen für zwölf Monate in Elternzeit.

Zu beachten gilt: Sie haben nicht zwingend Anspruch auf den identischen Arbeitsplatz. Im Unternehmen müssen Sie im Anschluss allerdings in einem ähnlichen Bereich wieder eingesetzt werden. Das gilt für Mütter und für Väter gleichermaßen.

Kann der Arbeitgeber die Elternzeit für Väter ablehnen?

Auch für Väter gilt die Gesetzesgrundlage des BEEG. Diese schreibt den Arbeitgeber die Gewährung einer gesetzlichen Elternzeit vor. Der Arbeitgeber darf dies auch nicht im Arbeitsvertrag ausschließen.