Zählkinder erhöhen das Kindergeld

Wer sich näher mit dem Kindergeld und den Kindergeldzahlungen beschäftigt, der wird früher oder später auf den Begriff der Zählkinder stoßen. Zunächst einmal lässt sich nur schwer vermuten, was sich hinter der Bezeichnung verbirgt. Dennoch wissen viele Eltern nicht, dass Sie möglicherweise die Auszahlung Ihres Kindergeldes deutlich erhöhen können.

Zählkinder

Zählkinder: Was genau sind Zählkinder?

Der Begriff Zählkinder ist rund um die Kindergeldplanung dann wichtig, wenn ein Elternteil bereits ein Kind aus einer früheren Beziehung mitbringt. Das Kind aus der vorherigen Partnerschaft bezeichnet man dann als sogenanntes Zählkind. Bei der Kindergeldauszahlung spielt dieses also eine (nicht unerhebliche) Rolle. Denn mit diesem Vorteil können Sie Ihr Kindergeld erhöhen. Im Übrigen lassen sich Kinder aus früheren Beziehungen auch dann mit einem Zählkindvorteil einbringen, wenn diese aktuell nicht im gleichen Haushalt leben. Der Grund für diese Herangehensweise ist die Staffelung der Kindergeldauszahlung. Diese sieht für die Jahre 2022 und 2023 wie folgt aus:

20222023
1. + 2. Kind219 Euro250 Euro
3. Kind225 Euro250 Euro
ab dem 4. Kind 250 Euro250 Euro

Die Höhe Ihres Kindergeldes ist also davon abhängig, wie viele Kinder in Ihrem Haushalt vorhanden sind. Jedes Zählkind sorgt dafür, dass sich die Anzahl zumindest in der Theorie erhöht. Eine Folge des Ganzen ist zum Beispiel, dass jüngere Geschwister oder Halbgeschwister in der Kindergeldhöhe bevorzugt werden. Wichtig zu beachten ist dabei jedoch, dass der Zählkindvorteil maximal bis zu einer Anzahl von vier Kindern geltend gemacht werden kann.

Beispielrechnung für den Zählkindvorteil: So sieht die Praxis aus

Besser und einfacher verdeutlichen lässt sich das Ganze, wenn wir auf ein Beispiel blicken. Angenommen, ein Paar hat zusammen drei Kinder auf die Welt gebracht. Zusätzlich dazu bringt einer der Partner ein Kind aus einer vorherigen Beziehung ein, obwohl dieses nicht bei ihm oder ihr lebt. Das ist auch dann möglich, wenn der andere Elternteil des jeweiligen Kindes für dieses bereits Kindergeld beantragt hat.

Konkret bezogen auf unser Beispiel, wertet die Familienkasse neben den drei eigenen Kindern auch das vierte Kind aus der vorherigen Beziehung. Auch wenn das vierte Kind also nicht tatsächlich im Haushalt der Antragssteller lebt, wird es in diesem Fall gewertet und erhöht die Kindergeldzahlung. Wichtig zu beachten ist aus Sicht der Antragssteller, dass natürlich derjenige den Antrag auf Kindergeld stellen sollte, der das Zählkind mit einbringen kann.

Beispiel: 9.300€ mehr Kindergeld:

Familie Müller mit Vater Bernd und Mutter Christine bekommen ihr drittes gemeinsames Kind. Bernd hat bereits eine Tochter namens Mandy aus einer früherer Beziehung. Mandy lebt zwar im Haushalt ihrer Mutter, welche auch das Kindergeld bezieht, wird aber trotzdem als Zählkind von Bernd gewertet. Es ergeben sich dadurch zwei mögliche Varianten Kindergeld zu beziehen:Kindergeld durch Mama Christine
  • Kind 1: 204 Euro
  • Kind 2: 204 Euro
  • Kind 3: 210 Euro
  • Summe: 618 Euro
Kindergeld durch Papa Bernd
  • Kind 1 (Zählkind): 0€ (Bezug durch Mutter)
  • Kind 2: 204 Euro
  • Kind 3: 210 Euro
  • Kind 4: 235 Euro
  • Summe: 649 Euro
  • Ergibt ein monatliches Plus von 31 Euro

Achtung: Auf den ersten Blick mögen 31 Euro mehr Kindergeld im Monat hier nicht viel sein. Auf das Jahr gerechnet sprechen wir aber schon von 372 Euro. Bei einer Bezugszeit von 25 Jahren wären es sogar 9.300 Euro – und das ist doch schon eine nette Summe.

Übrigens: Als erstes Kind zählt für die Familienkasse immer das älteste Kind im Haushalt, welches Kindergeld erhält. Durchspielen können Sie die Varianten ganz einfach mit unserem Kindergeldrechner.

Zählkinder und Unterhaltszahlungen

In den meisten Fällen ist es so, dass ein Elternteil Unterhaltszahlungen für das Zählkind leisten muss. Dementsprechend stellt sich natürlich die Frage, inwiefern eine mögliche Kindergelderhöhung Einfluss auf die Höhe der Unterhaltszahlungen hat. Erfreulicherweise lässt sich festhalten, dass der Zählkindervorteil sich zwar auf das Kindergeld auswirkt, nicht aber auf den Unterhalt. Unterhaltszahlungen spielen in diesem Zusammenhang also keine Rolle und erhöhen sich nicht (siehe § 1612b Abs. 2 BGB). Beachten sollten Eltern in diesem Zusammenhang jedoch, dass sich die Unterhaltszahlungen durch die Geburt eines weiteren Kindes generell verändern können. Ausschlaggebend hierfür ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, in welcher die unterschiedlichen Einkommensstufen aufgeführt sind. Ratsam ist es daher, durch das Jugendamt eine entsprechende Prüfung durchführen zu lassen. So ist vollständige Sicherheit dahingehend gewährleistet, ob sich die Unterhaltszahlungen ändern. Einen ersten Einblick können oftmals auch Unterhaltsrechner im Internet geben.

Und wie ist es beim Kinderfreibetrag?

Gerade für Besserverdiener kann es empfehlenswert sein, statt des Kindergeldes den sogenannten Kinderfreibetrag zu nutzen. Dieser lohnt sich bei Alleinstehenden ab einem Einkommen von rund 34.000 Euro im Jahr, bei Verheirateten kann der Freibetrag ab rund 64.000 Euro im Jahr zum Vorteil führen. Dieser sieht vor, dass sich pro Kind ein gewisser Freibetrag nutzen lässt. Zählkinder wirken sich im Rahmen der Kinderfreibeträge allerdings nicht aus. Dies liegt daran, dass die Freibeträge klar vorgegeben sind. Allerdings: Anders als beim Kindergeld, welches nicht getrennt an die Eltern gezahlt wird, sondern nur an den Antragssteller, kann man beim Kinderfreibetrag eine getrennte Veranlagung durchführen. Durch einen zusätzlichen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf können so pro Elternteil mehr als 3.700 Euro als Freibetrag zusammenkommen.

Fazit: durch Zählkinder mehr Kindergeld bekommen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zählkindervorteil für Paare mit Kindern aus vorherigen Beziehungen enorm interessant ist. Hierdurch können Sie die Kindergeldzahlungen effektiv erhöhen – wie hoch, ist dabei von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Wichtig zu beachten ist rund um die Zählkinder, dass natürlich derjenige das Kindergeld beantragen sollte, der ein Zählkind mit in die Beziehung einbringt. Bedenken Sie auch, dass Sie den Vorteil maximal bis zu einer Anzahl von vier Kindern nutzen können. Besserverdiener sollten in diesem Zusammenhang genau durchrechnen, ob sich das Kindergeld durch mögliche Zählkinder möglicherweise nicht mehr lohnt, als ein Kinderfreibetrag. Generell helfen bei derartigen Problemen aber auch das Jugendamt bzw. die zuständige Familienkasse.

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