Elterngeld berechnen: Schnell berechnet in Teilschritten

Elterngeld berechnen: Schnell berechnet in Teilschritten
Von

Die Freude über den Nachwuchs ist groß – doch schon zu Beginn der Schwangerschaft fangen die meisten werdenden Eltern an zu rechnen. Schließlich müssen sie sich überlegen, wie sie nach der Geburt des Kindes mit einem geringeren Einkommen über die Runden kommen. Das Elterngeld unterstützt junge Familien und kann mit den gleich folgenden Einzelschritten ganz leicht berechnet werden.

Elterngeld berechnen: Einige Bemerkungen vorab

Für die Berechnung des Elterngeldes sind der Bemessungszeitraum sowie bestimmte Einkommensarten wichtig.

Für die Berechnung des Elterngeldes sind der Bemessungszeitraum sowie bestimmte Einkommensarten wichtig.

Für die Berechnung des Elterngeldes wird ein Bemessungszeitraum zugrunde gelegt. Innerhalb dieses Zeitraums werden nun die Einkünfte zusammengerechnet, wobei es nur um das Nettoeinkommen geht.

Nicht alle Einkunftsarten spielen eine Rolle – Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bleiben unberücksichtigt und bewirken, dass das Einkommen im entsprechenden Monat auf null gesetzt wird.

Relevant sind hingegen die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit sowie aus selbstständigen Tätigkeiten. Auch die Einnahmen aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb spielen eine Rolle.

Da nicht beide Eltern Elterngeld bekommen, wird nur das Nettoeinkommen des Elternteils berücksichtigt, welches die staatliche Unterstützung für Familien beantragt. Wichtige Voraussetzung: Die Einkünfte des Antragstellers müssen in der Bundesrepublik oder der EU, im EWR oder in der Schweiz der üblichen Besteuerung unterliegen. Wer jedoch Einkünfte verzeichnet, die hier nicht versteuert werden oder auf die überhaupt keine Steuern zu zahlen sind, kann diese nicht mit anrechnen. Sie haben damit auf die Elterngeldberechnung keinerlei Einfluss.

Ehe der Elterngeldrechner bemüht wird, sollte noch klar sein, dass es das Elterngeld-Brutto und das Elterngeld-Netto gibt. Was es damit genau auf sich hat, erklärt sich, wenn der Rechner eingesetzt wird und Schritt für Schritt die Elterngeldleistungen berechnet werden.

Elterngeld-Brutto, Elterngeld-Netto, Elterngeld Plus – die Berechnung des Elterngelds ist nicht ganz trivial. Sich hier Unterstützung zu holen, vermeidet Fehler und man kommt schneller zur Auszahlung.

Elterngeld-Brutto, Elterngeld-Netto, Elterngeld Plus – die Berechnung des Elterngelds ist nicht ganz trivial. Sich hier Unterstützung zu holen, vermeidet Fehler und man kommt schneller zur Auszahlung.

Seit mittlerweile zwei Jahren – nämlich seit dem 1. Juli 2015 – gibt es das Elterngeld Plus.

Zur Erklärung: Das normale Basiselterngeld, wie es bisher bekannt war, bezieht sich auf einen Monat des Erhalts dieser Zahlung. Eltern können aber auch das Elterngeld Plus in Anspruch nehmen, wobei die Leistungen aus dem Basiselterngeld auf zwei Monate aufgeteilt werden. Das heißt, aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate.

Außerdem gibt es hier Änderungen der Zuverdienstregelung. Familien erhalten aber nicht mehr Geld oder haben einen höheren Anspruch, sondern die Zahlungen werden einfach halbiert und auf mehr Monate verteilt. Für eine Entscheidung für oder gegen diese Zahlungsvariante sollte zuerst die Dauer der Elternzeit festgelegt werden. Wann soll sie beginnen, wie lange soll sie gehen und wann ist der maximal mögliche Endpunkt? Stehen diese Eckdaten fest, kann der Elterngeldrechner zum Einsatz kommen und die zukünftigen Finanzen der jungen Familie darstellen.

Elterngeld berechnen Teil 1: Welche Einkünfte zählen?

Um die Elterngeldleistungen berechnen zu können, muss erst einmal feststehen, welcher Zeitraum für die Rechnung zugrunde gelegt wird. Dieser Zeitraum wird als Bemessungszeitraum bezeichnet. Festgelegt ist, dass dieser immer zwölf Monate betragen muss, wobei es nicht relevant ist, ob innerhalb dieser Zeit überhaupt Einnahmen erzielt wurden bzw. welcher Art diese waren.

Entgeltersatzleistungen werden mit null Euro angenommen, sie führen also dazu, dass sich die Elterngeldhöhe später reduziert. Für Arbeitnehmerinnen werden die zwölf Monate angenommen, die vor Beginn der Mutterschutzfrist liegen, diese wiederum beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Selbstständige und Freiberufler bekommen das letzte Wirtschaftsjahr zugrunde gelegt, das heißt, als Basis wird hier das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes angenommen.

In 7 Schritten kann man das Elterngeld berechnen. Schritt 1 beginnt beim Bemessungszeitraum. Dieser beträgt stets zwölf Monate

In 7 Schritten kann man das Elterngeld berechnen. Schritt 1 beginnt beim Bemessungszeitraum. Dieser beträgt stets zwölf Monate.

In Einzelfällen kann es sein, dass ein sogenannter Ausklammerungsgrund vorliegt, dieser führt dazu, dass der Bemessungszeitraum zumindest teilweise in die Vergangenheit verlegt wird. In welchen Situationen das nötig oder möglich ist, erfahren Eltern bei einer Beratung durch die Elterngeldstelle.

Elterngeld berechnen Teil 2: Laufendes Entgelt und Elterngeld-Brutto

Um herauszufinden, wie viel Elterngeld-Brutto die Eltern erhalten werden, ist erst einmal das laufende Arbeitsentgelt zu ermitteln. Nun wird also das Bruttoeinkommen genommen, davon zieht die Elterngeldstelle steuerfreie und sonstige Bezüge ab. Die jetzt erhaltene Summe stellt das laufende Arbeitsentgelt dar. Nun wird dieses durch zwölf geteilt und schon ergibt sich der Durchschnitt für das letzte Jahr. Für jeden Monat müssen noch 83,33 Euro als Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen werden. Nun steht als Summe das Elterngeld-Brutto da.

Elterngeld berechnen Teil 3: Steuermerkmale und Steuerabzüge

Der Rechner braucht nun die Steuerklasse, nach der die Einkünfte zuletzt versteuert wurden. Auch Kirchensteuer und Anzahl der Kinderfreibeträge spielen eine Rolle. Vielleicht lag im vergangenen Jahr ein Steuerklassenwechsel vor? Dann wird dieser nur berücksichtigt, wenn er lange genug vor der Entbindung lag, allgemein wird hier von einer Dauer von mindestens sieben Monaten ausgegangen, die der Wechsel zurückliegen muss. Andernfalls wird er nicht bedacht und wirkt sich beim Berechnen des Elterngeldes nicht aus. Mutterschaftsgeld wird übrigens nicht mit in die Rechnung einbezogen, denn dieses stellt eine Entgeltersatzleistung dar.
Die Elterngeldstelle wird nun im nächsten Schritt die steuerlichen Abzüge berechnen. Steuerklasse 6 wird nicht berücksichtigt, Vorsorgepauschalen müssen gesondert ermittelt werden. Als Grundlage gelten dafür die Beitragsbemessungsgrenzen West.

Elterngeld berechnen Teil 4: Die Sozialversicherung

Um herauszufinden, wie hoch der Anspruch auf Elterngeldzahlungen ist, müssen auch sozialversicherungsrechtliche Merkmale berücksichtigt werden.

Zum einen muss dabei geklärt werden, ob es sich um Pflichtbeiträge handelt oder um eine freiwillige Versicherung. Gab es hierbei in letzter Zeit Änderungen, so werden die Merkmale herangezogen, die im letzten Jahr überwogen haben. Bei gleicher Aufteilung verschiedener Merkmale gelten die jeweils aktuellsten.
Um Sozialversicherungsbeiträge berechnen zu können, werden feste Pauschalen angesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze West ist auch in diesem Fall ausschlaggebend.
Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge erhalten die Bearbeiter in der Elterngeldstelle das Elterngeld-Netto. Dieses bildet nun die Grundlage für die Ermittlung der Höhe der staatlichen Leistung für die junge Familie.

Elterngeld berechnen Teil 5: Was ist die Ersatzrate?

Im nächsten Schritt muss die Höhe der Ersatzrate bestimmt werden. Diese zeigt, wie viel des Elterngeld-Nettos durch das Elterngeld ersetzt werden kann. Die Ersatzrate liegt bei einem Geringverdiener teilweise bei 100 Prozent, üblich sind ansonsten 65 Prozent.
Durch Multiplikation von Elterngeld-Netto und Ersatzrate wird der Grundbetrag des Elterngeldes ermittelt. Dieser Betrag kommt grundsätzlich zur Auszahlung und wird gegebenenfalls durch einen Bonus für weitere Kinder oder durch einen Mehrlingsbonus ergänzt. Maximal werden 1800 Euro Elterngeld gezahlt – liegen die Berechnungen darüber, kommt dennoch nur der Höchstbetrag zur Auszahlung. Mindestens erhalten Familien 300 Euro pro Monat plus eventuelle Bonuszahlungen.
Auch ein vorhandenes zusätzliches Einkommen wird auf den Grundbetrag des Elterngeldes angerechnet. Dafür wird der Grundbetrag auf höchstens 2770 Euro gekürzt. Nun muss die Differenz zum zusätzlichen Einkommen pro Lebensmonat berechnet werden. Der Zuverdienst pro Kind wird ebenso berechnet wie das Elterngeld-Netto, die anzunehmenden Abzugsmerkmale können aus dem Bemessungszeitraum übernommen werden. Auch zu diesem Punkt bieten die Mitarbeiter der Elterngeldstelle weitere Hilfe an.

Elterngeld berechnen Teil. 6: Geschwisterbonus und weitere Zuschüsse

Die Elterngeldstelle prüft nun im nächsten Schritt, ob außer dem Kind, welches nun auf die Welt kommt, noch ein weiteres Kind in der Familie lebt. Relevant ist das nur insofern, wenn das Geschwisterkind unter drei Jahren ist bzw. wenn zwei Geschwisterkinder vorhanden sind und diese unter sechs Jahren sind. Ist das Geschwisterchen nachweislich behindert, darf es bis zu 14 Jahre alt sein und wird immer noch angerechnet. Der Grundbetrag an Elterngeld erhöht sich durch Geschwisterkinder um den Geschwisterbonus. Dieser macht mindestens 75 Euro aus, ansonsten sind es 10 Prozent des Grundbetrages. Sobald die Voraussetzungen für den Bonus nicht mehr gegeben sind, entfällt er.
Handelt es sich um eine Mehrlingsgeburt, so kann ebenfalls ein Bonus gezahlt werden. Dann gibt es den Mehrlingszuschlag, der immerhin 300 Euro im Monat ausmacht. Der Zuschlag wird neben dem Elterngeldgrundbetrag gezahlt. Ein zusätzlicher Geschwisterbonus ist hier nicht möglich, es gilt: Entweder gibt es den Mehrlingsbonus oder den Geschwisterbonus. Beides zusammen wird nicht gezahlt.

Elterngeld berechnen Teil 7: Auszahlungsbeträge

Die Elterngeldstelle ist nun Schritt für Schritt das Einkommen der Antragsteller durchgegangen und sämtliche relevanten Werte ermittelt. Nun geht es darum, den Auszahlbetrag festzulegen, der sich aus Elterngeldgrundbetrag plus möglicher Boni zusammensetzt.

Mütter und Väter können wählen, wie sie den Unterstützungsbetrag ausgezahlt haben wollen. Die Wahl steht zwischen vollen und halben Beiträgen, wobei sich bei den halben Beiträgen auch der Bezugszeitraum verdoppelt. Es wird letzten Endes nicht mehr Geld gezahlt, dieses ist nur anders aufgeteilt. Dabei besteht sogar die Möglichkeit, sich monatsweise für eine halbierte Auszahlung zu entscheiden. Ist die Auszahlungsvariante einmal festgelegt, ist dies aber nicht bindend. Ein formloser Antrag genügt und die Zahlungen, die zukünftig noch getätigt werden, sind entsprechend anpassbar. Allerdings sollte sich jeder schon vorab darüber im Klaren sein, dass die nachträgliche Änderung immer wieder einen Verwaltungsaufwand bedeutet, der auch Zeit kostet. Besser ist es daher, sich von vornherein für eine Auszahlungsoption zu entscheiden.

Nach dem Berechnen kommt die Auszahlung. Der Auszahlungsbetrag umfasst den Elterngeldgrundbetrag sowie etwaige Boni. Bei der Auszahlung selbst können Eltern die für sie beste Variante wählen.

Nach dem Berechnen kommt die Auszahlung. Der Auszahlungsbetrag umfasst den Elterngeldgrundbetrag sowie etwaige Boni. Bei der Auszahlung selbst können Eltern die für sie beste Variante wählen.

Wichtig: Der Bezugszeitraum ändert sich auch dann nicht, wenn die Elterngeldzahlungen halbiert werden. Er bleibt immer gleich lang und berücksichtigt stets die oben genannten zwölf Monate. Wichtig ist dies für eine eventuelle Ausklammerung des Elterngeldbezugs, was für ein älteres Kind im Bemessungszeitraum möglich ist. Auszuklammern sind Monate, in denen Elterngeldzahlungen für ein weiteres Kind empfangen wurden. Der Bezugszeitraum wird dann weiter in die Vergangenheit verschoben.

Wenn die Eltern der Kinder während des Bezugs von Elterngeldleistungen ein weiteres Einkommen haben, so muss dieses auf das Elterngeld angerechnet werden. Daher ist es wichtig, die Elterngeldstelle möglichst frühzeitig über Änderungen und neue Einkünfte zu informieren. Maximal dürfen 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden – wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeldzahlungen mehr.

Elterngeld berechnen im Internet

Im Internet werden zahlreichen Möglichkeiten angeboten, die nach eigenem Berechnen zu einer ungefähren Aussage des zu erwartenden Elterngeldes führen. Allerdings sind die Ergebnisse der diversen Rechner nicht bindend, denn sie arbeiten zwar ähnlich, aber nicht alle gleich. Wer genau wissen möchte, mit wie viel Geld er nach der Geburt des Kindes rechnen kann, sollte einen Termin mit unserer der Elterngeldberatung ausmachen und sich von uns alles genau vorrechnen lassen. So steht nicht nur der mögliche Auszahlungsbetrag fest, sondern es kann auch eine Erkenntnis darüber gewonnen werden, ob das Elterngeld nach der Geburt ausreichend sein wird, um sich allein dem Kind zu widmen oder ob Mama oder Papa nicht doch zumindest stundenweise arbeiten und Geld dazuverdienen müssen.

Fotos: Evgeny Atamanenko / Shutterstock, FamVela / Shutterstock, WAYHOME studio / Shutterstock, Antonio Guillem / Shutterstock, Maryna Pleshkun / Shutterstock
Teilen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.