Wann kommt die Kindergrundsicherung?

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Bereits im Herbst 2021 hat sich die damalige neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP auf das Konzept einer „Kindergrundsicherung“ geeinigt. Im Kern soll die Kindergrundsicherung für alle der Kinderarmut in Deutschland entgegenwirken und sämtliche bisherige Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag in einer zusammenfassen. Die Kindergrundsicherung wird besonders im Familienministerium unter Ministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) vorangetrieben. Ab wann die Kindergrundsicherung ausgezahlt wird und wie hoch diese ausfallen soll, erfahren Sie in diesem Artikel.

Kindergrundsicherung — Ab wann gibt es die Leistung in Deutschland?

Mitte Januar 2023 stellte das Familienministerium der Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Kindergrundsicherung vor. Bereits im Koalitionsvertrag 2021 haben sich die Regierungsparteien auf das Konzept der Kindergrundsicherung geeinigt, um “mehr Kinder aus der Armut zu holen” und “bessere Chancen für Kinder und Jugendliche [zu] schaffen”. Eltern und Kinder können mit einer ersten Auszahlung der Leistung im Jahr 2025 rechnen. Laut Koalitionsvertrag der Regierung werden dann auch Wechselwirkungen mit anderen Leistungen, die Familien erhalten, geprüft.

Ein Gesetzesentwurf für die Kindergrundsicherung soll zum ersten Mal im Sommer 2023 vorgelegt werden. Dieser Entwurf wird dann in verschiedenen Gremien mehrfach beraten und geändert, bevor er rechtskräftig wird.

Der Gesetzgeber muss bis dahin noch zahlreiche Hürden überwinden. Beispiele dafür sind die Angleichung des Einkommensbegriffs in zahlreichen Sozial- und Steuergesetzen oder die Digitalisierung des Gesetzes. Das soll in Form eines „Kindergrundsicherungsportals“ geschehen. Das ermöglicht Eltern und insbesondere Kindern, die Kindergrundsicherung unkompliziert online zu beantragen.

Leistungen laut dem Zweiten Sozialgesetzbuch wie Kindergeld, Kinderfreibetrag oder Kinderzuschlag sollen bei der Kindergrundsicherung miteinander verschmolzen werden. Das habe laut Eckpunktepapier den wichtigen Hintergrund, Bürokratie für Eltern und Kinder abzubauen. Außerdem soll die Umstrukturierung dazu führen, dass die Holpflicht der Eltern beim Thema Kindergeld in eine Servicepflicht des Staates umgewandelt wird. Die Auszahlung soll also einfacher und automatisierter ablaufen.

Wie hoch ist die Grundsicherung für ein Kind?

Die Höhe der Kindergrundsicherung soll zunächst mindestens so viel wie das Kindergeld betragen. Das liegt seit der Erhöhung im Herbst 2022 bei 250 Euro pro Monat und Kind. In Zukunft werde sich die Grundsicherung laut Eckpunktepapier aber an der „maximalen Entlastungswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrags“ orientieren. Dieser beträgt zurzeit 394 Euro. Der Grundbetrag wird im Koalitionsvertrag als “Garantiebetrag” bezeichnet.

Dazu heißt es im Koalitionspapier der Bundesregierung aus dem Jahr 2021:

 

Mit dem Garantiebetrag legen wir […] die Grundlage für unser perspektivisches Ziel, künftig allein durch den Garantiebetrag den verfassungsrechtlichen Vorgaben nach Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung des Elterneinkommens zu entsprechen.

 

Dieser Garantiebeitrag soll um einen einkommensabhängigen Zusatzbetrag erweitert werden. Noch ist unklar, bis zu welchem Einkommen und in welcher Höhe die zusätzliche Komponente ausgezahlt wird.

Ähnlich wie beim Kindergeld soll die Kindergrundsicherung zunächst an die Eltern überwiesen werden. Volljährige Kinder, die von zu Hause ausziehen, erhalten die Kindergrundsicherung dann direkt vom Staat.

Unser Fazit: Ist die Kindergrundsicherung ein Fortschritt?

Die Kindergrundsicherung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Leistungen werden zusammengefasst und die Bürokratie so stückweise abgebaut. Das betrifft auch den Plan, volljährigen Kindern die Grundsicherung direkt auszuzahlen. Durch die beiden verschiedenen Komponenten werden sowohl einkommensunabhängige Leistungen für alle, als auch individuelle Anpassungen durch den Zusatzbetrag abgedeckt.

Allerdings wird der Weg durch den Gesetzesdschungel noch einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Gerade die Einrichtung des „Kindergrundsicherungsportals“ kann eine unheimliche Erleichterung im Antragsprozess sein, allerdings nur, wenn es einwandfrei funktioniert und einheitlich genutzt wird.

Foto: Motortion Films/Shutterstock
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