Gefährliche UV-Strahlung. Kinder effizient vor Sonne schützen

Haut und Augen sind beim Sonnenbaden am meisten in Gefahr.
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Das Spielen im Freien ist dem Sitzen vor dem Fernseher oder dem Computer vorzuziehen. Soweit gibt es keine Einwände zu dieser grundlegenden Forderung. Allerdings ist auch das Spielen unterm freien Himmel mit einigen Risiken verbunden, die vor allem von der Umwelt ausgehen. Im Winter geht es darum, sich so warm zu kleiden, dass es dem Nachwuchs nicht kalt wird. Und im Sommer ist es die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder vor der gefährlichen UV-Strahlung zu schützen. Wie gefährlich sie ist und welche Methoden helfen, um Kinder effizient vor Sonne zu schützen, ist Thema dieses Ratgebers.

Sonne ja - aber bitte nur mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.

Abbildung 1: Sonne ja – aber bitte nur mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz über UV-Strahlung

Unter bfs.de informiert das Bundesamt für Strahlenschutz umfassend zum Thema UV-Strahlung. Den Ausgangspunkt der Detailinformationen bildet diese grundlegende Definition:

„Die ultraviolette (UV-) Strahlung, die den Wellenlängenbereich von 100 Nanometer (nm) bis 400 nm umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung. Die UV-Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden.“

Unterschieden wird in diese drei Gruppen:

StrahlungWellenlänge (in Nanometer)
UV-A-Strahlung315 bis 400 nm
UV-B-Strahlung280 bis 315 nm
UV-C-Strahlung100 bis 280 nm

Die UV-Strahlung der Sonne, die den Nachwuchs beim Spielen im Freien trifft, kommt in unterschiedlichem Maße auf der Erde an: Die UV-A-Strahlung erreicht die Erde ungefiltert, die UV-B-Strahlung partiell und die UV-C-Strahlung wird in der oberen Atmosphäre bereits gefiltert. Wie hoch die Strahlung ist, ist abhängig von der Uhrzeit (bzw. vom Sonnenstand) sowie von der Region. Sowohl die Nähe zum Äquator als auch die Höhenlage sind in diesem Zusammenhang entscheidende Parameter für die Stärke der UV-Strahlung. Als Faustregel gilt:

  • Die UV-Stärke nimmt in der Nähe des Äquators zu.
  • Die UV-Stärke nimmt mit zunehmender Höhenlage zu.
  • Die UV-Stärke ist bei klarem Himmel höher als bei Bewölkung.
Haut und Augen sind beim Sonnenbaden am meisten in Gefahr.

Abbildung 2: Haut und Augen sind beim Sonnenbaden am meisten in Gefahr.

Am gefährdetsten sind zwei Sinnesorgane: die Augen und die Haut. Die Folgen können sowohl akuter als auch langfristiger Natur sein, wie die folgende Tabelle zeigt:

Akute FolgenLangfristige Folgen
Je nach dem individuellen Hauttyp versucht die Haut einen Eigenschutz aufzubauen, indem sie sich bräunt. Vor allem bei Kindern ist diese Fähigkeit der Haut noch wenig ausgeprägt.Die Haut erfährt eine chronische Schädigung. Sie altert vorzeitig und verliert ihren straffen Teint. Hautkrebs kann in verschiedenen Varianten (heller / schwarzer Hautkrebs) ausgebildet werden.
Binde- oder Hornhautentzündungen können eine Folge sein, die etwa sechs bis acht Stunden nach der UV-Bestrahlung spürbar wird. Es dauert einige Tage bis die Zellen nachgebildet wurden.Eine übermäßige UV-Bestrahlung kann den „Grauen Star“ begünstigen. Auch die Makula-Degeneration steht in engem Zusammenhang mit erhöhter UV-Strahlung.
Die UV-Einstrahlung schwächt das Immunsystem. Die Reaktion auf Schädliches verlangsamt sich. Die Folge können Herpesbläschen oder Erkältungsbeschwerden sein. Durch die sogenannte Immunsuppression wird Hautkrebs begünstigt.
Sonnenbrand, Sonnenallergie und andere toxische Reaktionen können die Folge bei ungeschützter UV-Strahlung sein.

Effektiver Schutz vor UV-Strahlung

Natürlich ist das Toben am Strand anstrengend. Unterm Sonnenschirm ist dann ein guter Platz für ein Nickerchen.

Abbildung 3: Natürlich ist das Toben am Strand anstrengend. Unterm Sonnenschirm ist dann ein guter Platz für ein Nickerchen.

Um den Nachwuchs vor kurz- als auch vor langfristigen Folgen zu schützen, gibt es eine Reihe an Möglichkeiten, die Eltern tunlichst anwenden und umsetzen sollten.

Kinderkleidung mit integriertem UV-Schutz

Abbildung 4: Kinderkleidung gibt es mit integriertem UV-Schutz. Eincremen ist dennoch Pflicht.

  1. Sonnenbad meiden. Kinder sind eher selten gemütlich auf einer Liege liegend zu sehen. Deswegen ist der Tipp, das direkte Sonnenbad zu vermeiden, an dieser Stelle anders zu verstehen. Kinder liegen zwar nicht auf der Liege im Garten oder am Strand, wohl aber spielen sie gerne draußen. Eltern sollten darauf achten, einen geeigneten Sonnenschutz zu installieren. Unter sonnenschirme.org gibt es das passende Modell für Balkon, Terrasse, Strand und Picknickdecke.
  2. Auf passende Kleidung achten. Auf einem Spielplatz ist es oft nicht möglich, den Nachwuchs unter einem Sonnenschirm zu halten. Dort wollen die Klettergerüste erkundet werden. Um auch hier für einen ausreichenden Sonnenschutz zu sorgen, empfehlen Experten Kleidung mit UV-Schutz. Unter focus.de gibt es zu diesem Thema einen umfangreichen Testbericht. Im Fokus steht dabei nicht nur Bekleidung zum Toben auf dem Spielplatz, sondern auch Badebekleidung.
  3. Kopf und Augen schützen. Eine Kopfbedeckung (möglichst mit integriertem UV-Schutz) ist in der Sonne Pflicht. Darüber hinaus ist es ratsam, bereits den Nachwuchs mit einer guten Sonnenbrille auszustatten, die mit einem integrierten UV-Schutz versehen ist. Der Vermerk „100 Prozent UV-Schutz“ oder „UV-Schutz 400“ ist an dieser Stelle entscheidend.
  4. Nur eingecremt ins Freie. Regelmäßig Sonnencreme aufzutragen, ist das Wichtigste beim Aufenthalt im Freien. Der Sonnenschutzfaktor von 50 ist für den Nachwuchs dringend anzuraten. Zudem gilt: Regelmäßig nachcremen erhält den Sonnenschutz.
Sonnenschutz mit Sonnencreme im Pool

Abbildung 5: Vor allem nach dem Besuch im Pool oder im Meer, ist der Sonnenschutz mit Sonnencreme zu erneuern.

Nur wenn alle Schutzoptionen kombiniert werden, haben Eltern die Chance, die gesundheitlichen Risiken für ihren Nachwuchs langfristig zu minimieren. Wichtig: Egal wer das Kind in der Sonne hütet – Vater und Mutter in Elternzeit, Großeltern oder zum Ende der Elternzeit die Betreuer im Kindergarten – grundsätzlich ist es Aufgabe der Eltern, das entsprechende Equipment zur Verfügung zu stellen.

Abbildung 1: pixabay.com © geralt(CC0 Public Domain)
Abbildung 2: pixabay.com © dagon_(CC0 Public Domain)
Abbildung 3: pixabay.com © dagon_(CC0 Public Domain)
Abbildung 4: pixabay.com © SatyaPrem(CC0 Public Domain)
Abbildung 5: pixabay.com © stevepb(CC0 Public Domain)
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