Krankenversicherung für Eltern und Kind – vor und während der Elternzeit


Wenn junge Eltern ein Kind erwarten, ist die Freude groß – aber es muss auch viel organisiert werden. Neben dem Kindergeld, dem Kita-Platz und weiteren wichtigen Sachen ist auch die Meldung bei der Krankenkasse besonders wichtig. Doch welche Auswirkungen hat das Kind auf die Krankenkasse und den monatlichen Beitrag? In diesem kleinen Ratgeber erklären wir dir alles ganz genau.

Krankenversicherung im Mutterschutz

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt gibt es eine klare Regelung: Frauen bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin beitragsfrei versichert, sofern sie vorher versicherungspflichtig waren.

Frauen, die privat versichert sind, müssen auch während des Mutterschutzes die Krankenversicherung komplett selbst übernehmen. Zum bisherigen Anteil kommt in diesem Falle auch noch der Arbeitgeberanteil hinzu. Eine Ausnahme davon gibt es lediglich, wenn die private Krankenversicherung eine Beitragsbefreiung im Leistungskatalog vorsieht. Am besten erkundigen Sie sich persönlich bei Ihrer eigenen Krankenkasse.

Krankenversicherung in der Elternzeit

Hier gibt es ebenfalls eine gute Nachricht für alle gesetzlich versicherten: Der Versicherungsschutz besteht während der Elternzeit auch weiterhin beitragsfrei.

Freiwillig gesetzlich versicherte Frauen sind bis zum Ende der Mutterschutzfrist ebenfalls beitragsfrei versichert, danach müssen in der Elternzeit jedoch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dies gilt im Übrigen auch für freiwillig gesetzlich versicherte Väter. Wenn jedoch einer der beiden Elternteile in der gesetzlichen Versicherung ist und einen Anspruch auf eine Familienversicherung hat, bleibt die Familie als Gesamtes beitragsfrei.

Privat krankenversicherte Mütter und Väter sind auch während der Elternzeit voll beitragspflichtig, müssen also für die Beiträge komplett selbst aufkommen. Auch hier gilt jedoch das Gleiche wie beim Mutterschutz: einige private Krankenversicherungen sehen bestimmte Befreiungen während der Elternzeit vor. Kontaktieren Sie dazu am besten Ihre private Krankenversicherung.

Änderungen von diesen Regelungen ergeben sich vor allem, wenn während der Elternzeit Einnahmen bezogen werden, die beitragspflichtig sind. Welche dies sind, können Sie ebenfalls bei der Krankenkasse erfragen.

Krankenversicherung für das Kind

Selbstverständlich muss auch das Kind krankenversichert sein, da diese Versicherung in Deutschland Pflicht ist. Die Eltern müssen möglichst bald nach der Geburt die Krankenversicherung anmelden, spätestens aber nach zwei Monaten. Danach ist es zwar immer noch möglich, allerdings kann die Krankenversicherung dann eine Gesundheitsprüfung verlangen. Danach gibt es unterschiedliche Konstellationen für die Versicherung des Kindes:

  • Wenn beide Eltern in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, kann das Kind bei den Eltern familienversichert werden. Wenn es sich bei den Eltern nicht um die gleiche Krankenkasse handelt, kann ausgewählt werden, bei welcher das Kind mitversichert sein soll.
  • Wenn die Eltern verheiratet sind und ein Elternteil gesetzlich, das andere privat versichert sind, kann das Kind sowohl privat als auch gesetzlich versichert werden. Hier gilt jedoch: wenn der Hauptverdiener privat versichert ist, kann das Kind nicht gänzlich beitragsfrei versichert werden. Für genaue Zahlen sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
  • Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, können Sie diese Regelung jedoch treffen. In diesem Falle kann das Kind mitversichert werden, auch wenn der andere Elternteil privat versichert ist.
  • Falls eine Familienversicherung – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich ist, ist das Kind selbst beitragspflichtig. Hier ist es meist so, dass die Kinder in die gesetzlichen Versicherung kommen, da die privaten Krankenkassen in der Regel keine Kinder aufnehmen, deren Eltern nicht auch bei ihnen Mitglied sind.
  • Wenn beide Elternteile privat versichert sind, muss auch das Kind privat versichert werden.

Fazit 

Es gibt also viele Konstellationen, wie das Kind versichert werden kann. Die häufigste ist dabei wohl die Familienversicherung, in der alle Mitglieder abgesichert sind. Da die einzelnen Leistungen von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen, sollten Sie am besten noch vor der Geburt mit der Krankenkasse Rücksprache halten und eine geeignete Lösung finden. So sind alle während der Elternzeit optimal abgesichert.

Foto: Photographee eu/Shutterstock

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Ich studierte Kulturwissenschaften mit dem Schwerpunkt Medien und Kommunikation. Leidenschaftlich gerne schreibe erstelle ich Ratgeber für junge Familien mit dem Fokus Finanzen, Sparen und Recht.

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