Elternzeit

Willkommen auf Elternzeit.de


Gemeinsam Elternzeit nehmen. Geht das?


Den Eltern steht es frei, die Elternzeit nach den eigenen Bedürfnissen untereinander aufzuteilen oder auch zur gleichen Zeit Elternzeit zu nehmen. Wechseln die Eltern sich ab, sind in der Regel pro Elternteil zwei Zeitabschnitte vorgesehen. Als Beispiel: die Mutter nimmt das erste halbe Jahr nach der Geburt Elternzeit, der Vater die folgenden drei Monate. Daran schließt sich eine erneute Elternzeit der Mutter für mehrere Monate an, die letzten Monate des zweiten Jahres nimmt der Vater. Normalerweise bedarf die Elternzeit nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Streben die Eltern jedoch mehr als zwei Zeitabschnitte an, sollte dennoch die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden, damit dieser die Ausfallzeiten besser planen kann.

 



Eltern können nicht nur die Elternzeit untereinander aufteilen, sondern auch gemeinsam Elternzeit nehmen. Dabei steht es jedem der Elternteile zu, während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Somit wird jedem der Elternteile die Möglichkeit geboten, sich um das Kind zu kümmern und beruflich am Ball zu bleiben.

Falls beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen, steht nur einem von beiden möglicherweise eine Unterstützung in Form von Sozialhilfe zu, falls der Lebensunterhalt durch das Elterngeld allein und eventuelles Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis auf Teilzeitbasis nicht bestritten werden kann.

Bitte beachten Sie, dass wir für Richtigkeit der hier bereitgestellten Informationen keine Haftung übernehmen!

 

Weitere Informationen:

Elternzeitberatung und Infos zu Elternzeit und Elterngeld