Mehr Anspruch bei Mehrlingen? Wie wird die Elternzeit bei Zwillingen berechnet?

Elternzeit bei Zwillingen berechnen

Nach der Geburt eines Kindes haben Sie als Eltern Anspruch auf Elternzeit. Diese beträgt in aller Regel drei Jahre, wobei Sie mindestens zwölf Monate davon in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nehmen müssen. Die weiteren 24 Monate Elternzeit können dann flexibel bis zum 8. Geburtstag des Kindes aufgeteilt werden. So ist die Regelung zumindest seit Juli 2015. Zuvor war dies ein wenig anders geregelt, grundsätzlich hat sich allerdings nicht viel verändert.

Doch was ist, wenn Zwillinge geboren wurden? Ist der Anspruch auf Elternzeit dann höher? Oder generell anders? Im Internet kursiert immer wieder das Gerücht, dass nach der Geburt von Mehrlingen fünf Jahre Elternzeit genommen werden können. Doch stimmt das?

Nein. Denn je Kind liegt der Anspruch auf Elternzeit – die übrigens von Mutter und Vater genommen werden kann – bei drei Jahren. Bei Zwillingen liegt der Anspruch somit insgesamt bei sechs Jahren, wobei auch hier je Kind mindestens zwölf Monate in den ersten drei Lebensjahren beansprucht werden müssen. Das bedeutet, dass Eltern für Zwillinge direkt 48 Monate Elternzeit auch im Zeitraum bis zum 8. Geburtstag der Kinder nehmen können. Eine Zustimmung durch den Arbeitgeber ist dabei gar nicht erforderlich. Für Eltern von mehreren Kinder gilt dies im übrigen auch, wenn in einem kurzen Zeitraum mehrere Kinder zur Welt gekommen sind. Auch dann besteht selbstverständlich je Kind der Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Vorsicht allerdings: Das Elterngeld wird nicht über den gesamten Zeitraum gezahlt. Diese Leistung erhalten Sie maximal für zwölf Monate (14 Monate mit Partnermonaten) beim Basiselterngeld beziehungsweise für den doppelten Zeitraum beim Elterngeld Plus.

Für Mehrlinge und Geschwister besteht eine längere Dauer der Elternzeit

Mehrlinge und weitere Geschwister verlängern die Dauer der Elternzeit.

Ist die Elternzeit bei Zwillingen länger?

Diese Frage lässt sich gleichermaßen mit Ja und mit Nein beantworten. Denn der Anspruch je Kind bleibt identisch. Somit besteht je Kind ein Anspruch von drei Jahren, welcher identisch zum Anspruch bei einzelnen Kindern ist. Allerdings kann diese Elternzeit eben zwei Mal in Anspruch genommen werden, je Kind also. Und hierdurch stehen Ihnen als Eltern doppelt so viele Monate an Zeit mit der Familie und für eine Pause vom Berufsleben zur Verfügung. Bei Drillingen oder weiteren Mehrlingen kommen dann wiederum immer drei Jahre hinzu.

Beispiel: Dauer der Elternzeit bei Zwillingen

Wenn Sie Zwillinge bekommen haben, können Sie die Elternzeit für beide Kinder nicht gleichzeitig nehmen, da ansonsten der Zeitraum nicht vollständig ausgenutzt würde. Stattdessen ist es ratsam, zunächst zwei Jahre Elternzeit für das erste Kind zu nehmen und dann ein Jahr Elternzeit für das zweite Kind. Somit haben Sie innerhalb der ersten drei Lebensjahre je Kind mindestens zwölf Monate des Anspruchs genommen und der weitere Anspruch bleibt bestehen. Nehmen Sie im Anschluss die weiteren Jahre sofort für das zweite Kind und zum Ende das dritte Jahr für das erste Kind, ergibt sich so eine Gesamtelternzeit von sechs Jahren, bei der es keine Unterbrechung gibt.

Natürlich sind dabei aber auch andere Konstellationen möglich, die Sie individuell und gegebenenfalls auch abhängig vom Elterngeld auswählen können. Dabei kann die Elternzeit aber auch von Mutter und Vater untereinander aufgeteilt werden, sodass beide Elternteile diese Phase der Entwicklung mitbekommen können.

Wer kann sich sechs Jahre Elternzeit ohne Pause überhaupt leisten?

Da das Elterngeld immer nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt wird, stellen sich solche Fragen natürlich auch. Grundsätzlich müssen Sie es sich als Eltern leisten können, so lange aus dem Beruf auszusteigen und sich nur um die Kinder und die Familie zu kümmern. Das finanzielle Grundgerüst sollte also in jedem Fall vorhanden sein. Allerdings ist es innerhalb der Elternzeit durchaus möglich, weiterhin zu arbeiten. Bis zu 30 Wochenstunden darf man in dieser Zeit arbeiten. Eine Pflicht ist dies allerdings nicht. Zudem besteht während der Zeit zuhause auch Kündigungsschutz. Eine Entlassung durch den Arbeitgeber ist also in den allermeisten Fällen nicht möglich. Und noch einen Vorteil gibt es für Eltern: In vielen Fällen entfällt der Eigenanteil an Kranken- und Rentenversicherung. Auf diese Weise werden Sie als Eltern also ein Stück weit entlastet.

Die Elternzeit ist somit für Eltern wirklich eine Zeit, die zuhause mit den Kindern genutzt werden kann. Insbesondere bei Mehrlingen wie Zwillingen ist dies auch in vielen Fällen erforderlich. Haushalt und Co. erledigen sich – anders als teilweise angenommen – nicht von alleine. Und mit der beruflichen Pause bleibt dabei auch noch genügend Zeit, sich um die Erziehung der Kinder und das Zusammenfinden der Familie zu kümmern.

Welche Rolle spielt das Elterngeld?

Für viele Eltern ist das Elterngeld immens wichtig. Dieses wird in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt eines Kindes gezahlt und beträgt mindestens 300 Euro. Je nach Einkommen kann diese Summe aber bis auf 1.800 Euro erhöht werden. Mit dieser Zahlung soll es für Sie als Eltern möglich sein, ein wegfallendes Gehalt ausgleichen zu können. Mit dem Elterngeld Plus besteht zudem die Möglichkeit, den Bezugszeitraum zu verlängern. Dann wird jeden Monat die halbe Summe ausgezahlt, es wird aber auch für den doppelten Zeitraum Elterngeld gewährt.

Bei Zwillingen gibt es zudem noch einen Elterngeldzuschlag. Dieser wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt und liegt bei Zwillingen bei 300 Euro je Monat. Somit wird zusätzlich zu den 300 bis 1.800 Euro je Monate noch einmal 300 Euro mehr ausgezahlt. Auch bei weiteren Mehrlingen wird jeweils wieder dieser Bonus gewährt. Bei Drillingen wird somit ein Bonus von 600 Euro, bei Vierlingen von 900 Euro gezahlt.

Zusammengefasst: Bei Zwillingen besteht Elternzeitanspruch für jedes Kind

Der Anspruch auf Elternzeit liegt bei Zwillingen und anderen Mehrlingen auf dem gleichen Level wie bei einzelnen Kindern. Insgesamt aber ergibt sich daraus der doppelte zeitliche Anspruch (bei Zwillingen), sodass die effektive Elternzeit im Endeffekt doppelt so lange beträgt.

Als Mutter oder Vater kann man diesen Zeitraum von jeweils drei Jahren flexibel aufteilen und muss lediglich zwölf Monate in den ersten drei Lebensjahren des jeweiligen Kindes in Anspruch nehmen. Die weiteren 24 Monate können dann im Laufe der Jahre bis zum 8. Geburtstag der Kinder genommen werden. Eine Zustimmung durch den Arbeitgeber wird dabei nicht vorausgesetzt. Für Mütter und Väter ist es bei Zwillingen also theoretisch möglich, bis zu sechs Jahre ohne Pause eine berufliche Auszeit zu nehmen. Natürlich kann der vorhandene Anspruch aber auch zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden.

 

Fotos: Ekaterina Shtern / Shutterstock, Pavel L Photo and Video / Shutterstock
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Kommentare

  1. Hallo,

    kann man auch nach einer 2 jährigen Elternzeit die Elternzeit nur auf 6 Monate verlängern und es besteht trotzdem eine Elternzeit von je 3 Jahre pro Kind?
    Dann hätte man für Zwilling A 2 Jahre genommen und für Zwilling B 6 Monate. Für A bliebe dann noch 1 Jahr übrig und für B 2,5 Jahre?

    Grüße

    • Hallo,

      am besten können wir Ihnen diese Frage telefonisch beantworten. Werfen Sie mal einen Blick auf unsere Unterseite “Elterngeldberatung”.

  2. Hallo,
    Ich finde den Fall Luisa H sehr verwirrend.
    Bei uns sind Zwillinge am 5. Juni 2015 geboren. Die beiden Jungs werden also im Juni 2018 3 Jahre alt. Nun bekommen wir wieder Nachwuchs. Diesmal “nur” ein Kind. Der Entbingungstermin ist am 15. März 2018 geplant.
    Jetzt die Frage: wie lange bekommen wir den Geschwistebonus? Die Zwillinge zählen ja nur wie ein Kind und daher haben wir ja ab Juni 2018 dann auch nicht das 2 Kinder unter 6 – Kriterium erfüllt.
    Das Beispiel von Luise H. Sagt aber etwas anderes. Ich wäre über eine Beratung/Erklärung in diesem Falle sehr dankbar, da es unsere Elternzeitlänge erheblich beeinflussen würde. Danke vorab.

  3. Hallo, wir das Geschwisterbonus weiter gezahlt auch wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme? Denn das Geschwisterkind ist noch keine 3 Jahre alt,
    Lg

  4. Guten Tag. Vielen Dank dafür, dies ist ein sehr guter Artikel! Ich mag diese Webseite! Hat mir echt geholfen mich über Elternzeit und Elterngeld zu informieren.

  5. Guten Tag,

    sehe ich das richtig: bei einem großzügigen AG kann ich im 1. Jahr Zwilling A, im 2. Jahr Zwilling B, im dritten Jahr gehe ich in einer “normalen” Teilzeit arbeiten – und dann 48 Monate übertragen (2 x 24 Monate). Und bei Drillingen gehe ich im mit dem Drilling im 3. Jahr, und kann 62 Monate übertragen? Wahnsinn!

    Viele Grüße
    kirsten

  6. Hallo,
    ich habe einen sehr speziellen Fall: unsere Zwillinge sind mit 2 Tagen Unterschied geboren 12. und 14.04.2016. Ich habe für Zwilling A zwei Jahre Elternzeit genommen und möchte jetzt für Zwilling B zwei nehmen. Wann beginnt die für Zwilling B? Kann ich sie direkt im Anschluss an A (also ab 12.06.18) nehmen oder erst ab 14.06.18? Was ist mit den zwei Tagen dazwischen? Bin ich da im “normalen” Arbeitsverhältnis?
    Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!

  7. Florentine Lichtschlag: Juli 6, 2018 at 5:06 pm

    Bei mir werden spätestens Anfang Zwillinge auf die Welt kommen. Der Plan ist, dass ich ein Jahr komplett zuhause bleibe und dann auf Teilzeit (20 Stunden) wieder arbeiten gehe.

    Ist es jetzt sinnvoll 1 Jahr Elternzeit zu beantragen und danach einen Antrag auf Teilzeit zu stellen oder lieber 2-3 Jahre Elternzeit, wobei ich im ersten Jahr eben gar nicht arbeite und dann Teilzeit? Was ist bei den beiden Szenarien genau der Unterschied? Finanziell hat das ja keine Auswirkungen. Oder?

  8. Christina Koch: Juli 19, 2018 at 2:42 pm

    Guten Tag,
    welcher Stelle muss ich denn mitteilen, dass ich Elternteit für das erste bzw. zweite Kind beantrage?
    Ich habe Zwillinge bekommen und bisher nur pauschal „Elternteil“ bei meinem Arbeitgeber beantragt…
    Viele Grüße
    Christina

  9. Sehr gut geschriebener und interessanter Artikel.

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